Neues von der GEMA

GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte umgestellt hat. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit: https://www.gema.de/hilfe

GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis – beim Online Banking sogar Pflicht.
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
https://www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im GEMA Onlineportal an. Unter Meine Daten können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional. Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.

Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie auf der GEMA Website.

Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten.

Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.

Seminaranmeldung

Die Anmeldung zu einem Seminar muss bis zwei Monate vor Seminarbeginn erfolgt sein. Bei zu geringer TN-Zahl behält sich der Vorstand vor, das Seminar abzusagen. Informationen dazu auch auf dieser Homepage.

Ehrennadeln und Urkunden

Ehrennadeln von BDAT und ATV NRW

 Jeder Verein kann seinen Mitgliedern bei entsprechender Dauer der Mitgliedschaft Ehrennadeln und Ehrenurkunden überreichen. Die silbernen und goldenen Urkunden und Nadeln für 25 und 40 Jahre sowie die Verdienstnadeln und -urkunden werden vom BDAT (Bund Deutscher Amateurtheater) verliehen. Der Landesverband verwaltet diese Urkunden und Nadeln und vergibt sie auf Antrag der Bühnen.

Die Platinurkunde mit Nadel wurde 2014 vom Amateurtheaterverband NRW eingeführt und wird – wie die BDAT-Nadel – nur auf Antrag verliehen. Sie kann für eine Mitgliedschaft ab 50 Jahren beantragt werden. Übergeben werden die Urkunden und Nadeln vom jeweiligen Bühnenvorstand oder – auf Wunsch – vom Landesverband, wenn ein Vorstandsmitglied bei der Feier anwesend sein kann.

Für jede Urkunde mit Nadel stellen wir € 10 in Rechnung.

Alle Nadeln und Urkunden müssen beim Amateurtheaterverband NRW per Antragsformularen angefordert werden (Diese Formulare können Sie postalisch oder per Mail zusenden an: klaus.mahlberg@amateurtheater-nrw.de).

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