![]() ![]() ![]() ![]() Schirmherrin Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW. Organisation, Anfragen und Bewerbungen: Amateurtheaterverband NRW eV, Düsseldorfer Straße 175, 51063 Köln eMail: Vorstand@amateurtheater-nrw.de Telefon 0221 5708 7055, Fax 0221 5708 7057 Projektleitung Miriam Engelmann, miriam.engelmann@iserlohn.de Für die Teilnahme am 1. Amateurtheater-Festival 2024 können sich alle Theatergruppen aus NRW mit Theaterstücken, Performances und Aktionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bewerben.Um den Charakter des Festivals für die Teilnehmenden zu implementieren, sind eingeladene Gruppen angehalten, mit den Mitwirkenden und den Mitgliedern ihrer Bühne während der gesamten Dauer des 1. Amateurtheater-Festivals NRW an allen Aufführungen und daran anschließenden Diskussionen teilzunehmen. Ausnahmen sind in wichtigen Fällen vereinbar. Die am 1. Amateurtheater-Festival NRW teilnehmenden Theatergruppen erhalten ein Freikartenkontingent zur freien Nutzung für alle Theateraufführungen während des Festivals. Der Eintritt zu den Vorstellungen ist für die Mitwirkenden an der ausgewählten Produktion frei.Den eingeladenen Ensembles bietet der Veranstalter für die Dauer des gesamten Festivals kostenfreie Unterbringung (mit Frühstück) in Iserlohner Hotels an, sowie Mittag- und Abendessen in den Räumen des Parktheater Iserlohn. Dazu wird für das gesamte Festival von den Ensembles ein Beitrag von € 50/Person erhoben. Die eingeladenen Gruppen erhalten als Honorar die für ihre Aufführung erwirtschafteten Eintrittsgelder, abzüglich evtl. anfallender Kosten für den Veranstalter. Den Teilnehmer*innen des 1. Amateurtheater-Festivals NRW werden etwaig anfallende GEMA- oder Verlagsrechte- Kosten nicht erstattet. Die regulären Eintrittsgelder für das Publikum zu allen Vorstellungen des 1. Amateurtheater-Festivals NRW (außer eintrittsfreier Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung) beträgt € 10,00, erm. € 6,00. Vorverkauf über alle bekannten Vorverkaufsstellen und www.parktheater-iserlohn.de. Die Gruppen überlassen den Organisatoren Informationsmaterialien zur Veröffentlichung in einem Programmheft und weiteren Werbepublikationen (z.B. Fotos, Hinweise zum Stück, Ensemblenamen etc.). Dies bis spätestens 31. Januar 2024 an den Veranstalter. Es sollten nach Möglichkeit Vertreter*innen der Ensembles an zwei geplanten Presseterminen teilnehmen (Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.). Bewerbung Alle dem Amateurtheaterverband NRW eV angehörenden Theatergruppen können sich an dem Festival beteiligen. Sie sollten bis 31. Juli ihre Teilnahme per Mail an die Geschäftsstelle avisieren. Voraussetzung zur Teilnahme ist die verbindliche Bewerbung auf dem auf dieser Homepage befindlichen Vordruck. Dieser muss bis zum 1. November 2023 bei dem Veranstalter (Amateurtheaterverband NRW eV, Düsseldorfer Straße 175, 51053 Köln) schriftlich eingegangen sein. Dazu benötigt die Jury eine ausführliche Stückbeschreibung, Inszenierungskonzept, einen Probenplan, um die Möglichkeit eines Besuches zu einer Probe zu gewährleisten, als auch Videomaterial, die eventuelle Probenmitschnitte oder bereits abgespielten Produktionen zeigen. Die Videomitschnitte sind mit dem Bewerbungsschluss am 1. November 2023 einzureichen. Bei schon gespielten Produktionen sind der Bewerbung Werbematerial beizulegen. Sollte die angemeldete Produktion erst in 2024 zur Aufführung gelangen, ist der Jury bis 1. November eine Auswahl an Terminen zu nennen, an denen die Theatergruppe bei einer anderen Aufführung besucht werden kann. Kontakt zu den Ensemblemitgliedern ist dabei wünschenswert. Für die Jury muss aber bis zum 1. November 2023 ein Produktionsplan der geplanten Produktion eingereicht werden, der Gründe für die Stückauswahl, Inszenierungs- und Regiekonzept, Interpretationsbeispiele und Inszenierungsstil nennt. Die angemeldeten Gruppen erhalten bis Ende Januar 2024 Bescheid über ihre Teilnahme. Die Bewerbungsunterlagen sind auch digital im Internet abrufbar unter: www.amateurtheater-nrw.de/amateurtheater-Festival Amateurtheaterpreis Es wird ein Amateurtheaterpreis in Höhe von insgesamt € 10.000 vergeben, der von einer Fachjury ausgelobt und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW gefördert wird. Dieser Theaterpreis wird von der Jury an ein oder aufgeteilt bis maximal drei Ensembles vergeben. Zu den Kriterien der Vergabe gehören: Ensembleleistung, Stückauswahl, spielerische, dramaturgische und technische Umsetzung der Spielvorlage, Bühnenbild, Stückbearbeitung, Regie. Die Fachjury (angefragt) ist in ihren Entscheidungen frei; es werden ihr aber vom Amateurtheaterverband Bewertungsgrundlagen zur Verfügung gestellt, die natürlich von den sich bewerbenden Theatergruppen eingesehen/angefordert werden können. Spielort Die Spielorte sind der Große Saal und das Studio des Parktheaters Iserlohn. Dazu stehen jeweils die entsprechenden Pläne zur Verfügung (Technik, Ausstattung, Bühnengröße und -Form etc.). Einen Einblick der technischen Begebenheiten finden Sie unter: https://parktheater-iserlohn.de/unser-theater/technik/. Die teilnehmenden Gruppen werden dringend gebeten, Angaben zu dem für ihre Produktion nötigen Bühnenraum anzugeben. Das Haus kann per LKW angefahren werden. Die beiden Spielorte für das Theaterfestival können bei Bedarf vorab an mit der Projektleitung zu vereinbarenden Terminen besichtigt werden. Die am Festival teilnehmenden Produktionen können nicht vorab auf einer Bühne geprobt werden. Dafür stehen nur der Tag der Aufführung zur Verfügung. Im Februar 2023 für den Veranstalter: Axel Gehring, Geschäftsführer |
Axel Gehring
Förderung unserer Mitglieder durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in 2022: SPIELBEIHILFE
Für das Jahr 2023 können ab sofort Anträge auf Spielbeihilfe gestellt werden: www.amateurtheater-nrw.de/spielbeihilfe
Die Tabelle zeigt die geförderten Mitglieder des Landesverbandes in 2022.

Neues von der GEMA
GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte umgestellt hat. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto
Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit: https://www.gema.de/hilfe
GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis – beim Online Banking sogar Pflicht.
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
https://www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.
Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im GEMA Onlineportal an. Unter Meine Daten können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.
Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional. Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.
Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie auf der GEMA Website.
Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten.
Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.
Transparenzregister – Befreiung für eV
Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine
Wie funktioniert das?
Gemeinnützige Vereine können eine Befreiung von der Gebühr für das Transparenzregister beantragen. Allerdings gilt das nicht für die vergangenen Beitragsjahre, sondern nur für die Zukunft nach Stellung des Antrages. Das bedeutet, eine Rechnung für vergangene Jahre muss beglichen werden.
Der Antrag auf künftige Gebührenbefreiung kann nur online gestellt werden. Dazu muss sich der Verein auf der Website registrieren:
Für Vereine wird empfohlen, die „erweiterte Registrierung“ durchzuführen. Im nächsten Schritt wählen Sie dann „wirtschaftlich Berechtigter“ und füllen als „Unternehmen/Institution“ die Pflichtfelder aus. Anschließend klicken Sie auf „meine Daten“ (oben rechts im blauen Feld) und stellen einen „Antrag gem. §24 Abs. 1 Satz 2 GwG“ (letzte Auswahlmöglichkeit, rechts).
Diese Dateien sollen für die Antragstellung zur Identifizierung hochgeladen werden:
// Nachweis des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (i. d. R. Freistellungsbescheid von Ihrem Finanzamt)
// Der Nachweis über die Identität des Antragsstellers nach § 3 TrEinV (z. B. Scan-Datei vom Personalausweis oder Reisepass)
// Einen Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf (z. B. Eintrag in das Registergericht oder z. B. eine Vollmacht oder ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis)
Weitere Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bundesanzeiger Verlags unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 1234337 oder per Mail: service@transparenzregister.de
Bitte beachten Sie:
// Antragsbefugt sind ausschließlich Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen.
// Der Antrag nach § 24 Abs. 1 S. 2 GwG hat nach § 4 Abs. 3 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) keine Rückwirkung. Eine Befreiung für zurückliegende Gebührenjahre ist deswegen nicht möglich.
// Das Verfahren zur Antragstellung ist in § 4 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geregelt
Für die neuesten Informationen des BDAT
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