Ticketverkauf über Eventim.light


Mit der einfach zu bedienenden Self-Ticketing-Lösung können Sie in wenigen Minuten mit dem Ticketverkauf in Ihrem eigenen Ticketshop starten. Sie haben Ihr Ticketing selbst in der Hand und profitieren gleichzeitig von der Reichweite und der Erfahrung von EVENTIM. Und das ohne Vertragsbindung oder Fixkosten.
Ihre Vorteile bei EVENTIM.Light:
• Einfache Nutzung insbesondere auch für kleine Veranstaltungen
• Simple Integration des Ticketshops direkt auf Ihrer Website
• Tickets auf eventim.de verkaufen und so neue Kundengruppen erschließen
• Einfache Teilnahme am KulturPass dank einer direkten Integration von EVENTIM mit der KulturPass-Plattform.
• Einfache und schnelle Erstellung Ihres eigenen Saalplans mit unserem Saalplan-Editor
• Niedrige Gebühren – Sie entscheiden, ob Sie die Ticketgebühren selbst tragen oder an die Ticketkäufer weitergeben.
• Einfache Einlasskontrolle mit der kostenlosen EVENTIM.Access Scan-App
• Eine Abendkasse ohne Warteschlange und Bargeld mit dem Express Check-out
Sie können sich einfach online unter www.eventim-light.de kostenlos registrieren und direkt mit der Erstellung Ihrer Veranstaltungen starten.
Mitgliedern des Amateurtheaterverbands NRW erhalten zusätzlich eine Sonderleistung, wenn sie sich mit einem Codewort anmelden. Dieses Codewort erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Amateurtheaterverbands: https://vorstand@amateurtheater-nrw.de

Dazu bietet EVENTIM.light den Mitgliedern des Amateurtheaterverbands:

  • Rabattierung (50%) der Gebühren auf den Eigenverkauf (Tages- bzw. Abendkasse)
  • Kostenfreie Nutzung von Freikarten über den Eigenverkauf
  • Persönlicher Ansprechpartner im Team von EVENTIM.Light bei Bedarf

Neues von der GEMA

GEMA: Umstellung der Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass die GEMA zum 01.01.2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen auf Nettowerte umgestellt hat. Es werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.

Weitere Informationen, die betroffenen Tarife und viele Rechenbeispiele finden Sie auf https://www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto

Für weitere Fragen und Kontakte steht das Hilfecenter der GEMA bereit: https://www.gema.de/hilfe

GEMA: 2-Faktor-Anmeldung und neue Nutzungsbedingungen im Onlineportal
Doppelte Sicherheit für das GEMA Onlineportal: Im Januar 2023 wird die 2-Faktor-Anmeldung eingeführt. Diese Form der Anmeldung für einen geschützten Online-Bereich ist längst gängige Praxis – beim Online Banking sogar Pflicht.
Hier erfahren Sie konkret, wie Sie sich mit dem 2. Faktor anmelden können.
https://www.gema.de/aktuelles/2-faktor-anmeldung/
Sehen Sie sich dazu Tutorials an und lesen Sie die Antworten auf häufige Fragen.

Was ändert sich für Sie?
Sie melden sich wie gewohnt im GEMA Onlineportal an. Unter Meine Daten können Sie anschließend einen zweiten Faktor für die Anmeldung einrichten. Das kann ein E-Mail-Code, eine Smartphone- oder eine Desktop-App sein.

Die Einrichtung eines zweiten Faktors ist für Sie optional. Wir empfehlen, die 2-Faktor-Anmeldung zu nutzen, um Ihr Kundenkonto optimal abzusichern.

Alle Informationen zur 2-Faktor-Anmeldung (2FA) finden Sie auf der GEMA Website.

Neue Nutzungsbedingungen
Bitte beachten Sie auch die neuen Nutzungsbedingungen, die mit Einführung der 2-Faktor-Anmeldung für das GEMA Onlineportal gelten.

Für weitere Fragen zur 2-Faktor-Anmeldung wenden Sie sich als GEMA Mitglied bitte an mitgliederservice@gema.de und nennen Sie im Betreff das Stichwort „2FA“. So kann die GEMA Ihre Anfrage schneller zuordnen und bearbeiten.

Transparenzregister – Befreiung für eV

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine

Wie funktioniert das?

Gemeinnützige Vereine können eine Befreiung von der Gebühr für das Transparenzregister beantragen. Allerdings gilt das nicht für die vergangenen Beitragsjahre, sondern nur für die Zukunft nach Stellung des Antrages. Das bedeutet, eine Rechnung für vergangene Jahre muss beglichen werden.

Der Antrag auf künftige Gebührenbefreiung kann nur online gestellt werden. Dazu muss sich der Verein auf der Website registrieren:

» www.transparenzregister.de

Für Vereine wird empfohlen, die „erweiterte Registrierung“ durchzuführen. Im nächsten Schritt wählen Sie dann „wirtschaftlich Berechtigter“ und füllen als „Unternehmen/Institution“ die Pflichtfelder aus. Anschließend klicken Sie auf „meine Daten“ (oben rechts im blauen Feld) und stellen einen „Antrag gem. §24 Abs. 1 Satz 2 GwG“  (letzte Auswahlmöglichkeit, rechts).

Diese Dateien sollen für die Antragstellung zur Identifizierung hochgeladen werden:

// Nachweis des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (i. d. R. Freistellungsbescheid von Ihrem Finanzamt)

// Der Nachweis über die Identität des Antragsstellers nach § 3 TrEinV (z. B. Scan-Datei vom Personalausweis oder Reisepass)

// Einen Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf  (z. B. Eintrag in das Registergericht oder z. B. eine Vollmacht oder ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis)

Weitere Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bundesanzeiger Verlags unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 1234337 oder per Mail: service@transparenzregister.de

Bitte beachten Sie:

// Antragsbefugt sind ausschließlich Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen.

// Der Antrag nach § 24 Abs. 1 S. 2 GwG hat nach § 4 Abs. 3 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) keine Rückwirkung. Eine Befreiung für zurückliegende Gebührenjahre ist deswegen nicht möglich.

// Das Verfahren zur Antragstellung ist in § 4 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geregelt

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