Mitglied im Landesverband (Amateurtheaterverband NRW eV) kann jede Gruppe (oder auch eine Einzelperson) werden, die sich im weitesten Sinne mit darstellendem Spiel oder Musik (Chöre, Musical, Tanzdarbietungen) befassen. Dabei ist es nicht nötig, als eingetragener Verein registriert zu sein.
Um Mitglied zu werden genügt ein formloser Antrag (siehe im Download-bereich: “Formulare”) an die Geschäftsstelle. Bei Aufnahme in den Landesverband wird die antragstellende Gruppe auch gleichzeitig Mitglied im Bundesverband (BDAT: http://www.bdat.info).
Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören (neben der Mitgliedschaft im Bundesverband) eine durch den BDAT abgeschlossene Versicherung bei Personen- und Sachschäden, unsere kostengünstigen Fortbildungsangebote (siehe “Fortbildung”) und ein regelmäßiger Austausch (wenn gewünscht). Die Fortbildungen werden von qualifizierten Fachreferent*innen durchgeführt und können den einzelnen Teilnehmer*innen zertifiziert werden.
Der Amateurtheaterverband NRW eV ist als Verein verpflichtet, satzungsgemäß alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung durchzuführen, zu der ordnungsgemäß alle Mitglieder schriftlich eingeladen werden.
Der für alle Mitglieder erhobene Jahres-Mitgliedsbeitrag beinhaltet gleichzeitig den Versicherungsbeitrag und den Mitgliedsbeitrag an den Bundesverband BDAT.
Der Amateurtheaterverband NRW eV wird gefördert durch eine jährliche Zuwendung vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Weitere Förderungen gibt es zurzeit nicht. Mit dieser Förderung und den Mitgliedsbeiträgen finanzieren wir unsere Fortbildungen.
Der Landesverband berät seine Mitglieder bezüglich weiterer Förderungsmöglichkeiten, Inszenierungshilfen, Vereinsfragen, der Versammlungsstättenverordnung des Landes NRW u.dergl. mehr.